Stipendien für Medizinstudenten – Bewerbungsphase hat begonnen
Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz stellt in Ihrem „Kreisatlas zur
vertragsärztlichen Versorgung“ fest, das sowohl Altersstruktur als auch die räumliche
Verteilung der derzeitigen Hausärzteschaft im Kreis Ahrweiler dafürsprechen, dass es bereits
mittelfristig zu erheblichen Engpässen in der Versorgungslandschaft kommen kann. Aktuelle
Zahlen für den Kreis Ahrweiler zeigen: in den kommenden Jahren liegt der altersbedingte
Nachbesetzungsbedarf bei den Hausärzten bei 56%. Das sind beeindruckende und zugleich
beunruhigende Zahlen, die ein schnelles und entschlossenes Handeln auf allen Ebenen
erfordern.
Der Kreis Ahrweiler hatte sich daher Mitte 2023 entschlossen, die hausärztliche Versorgung
mit einem weiteren Baustein zukunftsfest zu gestalten. Initiator dieses Weges ist die AfDKreistagsfraktion, so der Kreisvorsitzende der AfD Ahrweiler Martin Kallweitt, deren Antrag
zur Vergabe von Stipendien an Medizinstudenten in 2023 einstimmig von allen Fraktionen
auch überwiegend befürwortet wurde.
Die zweiteilige Förderrichtline mit dem Titel „Richtlinien zur Förderung der gesundheitlichen
Versorgung im Kreis Ahrweiler“ behandelt in Teil A die „Vergabe von Stipendien an
Studierende der Humanmedizin zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung im Landkreis
Ahrweiler“. In Teil B wird ergänzend die „Förderung der Gründung von
Kooperationsgemeinschaften freiberuflicher Hebammen im Landkreis Ahrweiler“ geregelt.
Aktuell vergibt der Kreis zwei Stipendien an Bewerber und Bewerberinnen, die den ersten
Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Physikum) bestanden haben. Der maximale
Förderungszeitraum beträgt 5 Jahre und umfasst 500,- Euro monatlich. Nach Abschluss des
dritten Abschnittes der Ärztlichen Prüfung muss dann die Weiterbildung für
Allgemeinmedizin oder Innere Medizin in einem Krankenhaus oder einer
Weiterbildungspraxis im Landkreis absolviert oder eine hausärztliche Tätigkeit im Kreis
ausgeführt werden. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von 10 Jahren. Für
Interessierte ist die Förderrichtlinie über die Internetseite der Kreisverwaltung abrufbar.
Der Landkreis Ahrweiler setzt mit dieser Förderrichtlinie ein klares und starkes Signal für die
Sicherung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Kreisgebiet.
Pressemitteilung des AfD-Kreisverbandes Ahrweiler