Neutralitätspflichtverletzung: AfD ergreift rechtliche Schritte gegen Bürgermeister Guido Orthen
Der AfD Kreisverband Ahrweiler informiert, dass die Partei rechtliche Schritte gegen den
Bürgermeister der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler eingeleitet und diesen per Anwaltsschreiben zur
Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert hat.
Hintergrund sind Äußerungen von Herrn Orthen, der der Partei in seiner amtlichen Funktion als
Stadtbürgermeister auf der Demonstration „SolidAHRität für unsere Demokratie“ am 28.01.2024 in
Ahrweiler unter anderem „braune Gesinnung“ und „braunes Gedankengut“ unterstellte und zum
Widerstand aufrief. Die entsprechende Rede wurde im Anschluss als Pressemitteilung auf der
Homepage der Stadt veröffentlicht.
Einer politischen Partei in einem Wahlkampfjahr derartiges zu unterstellen und unter Nutzung der
eigenen amtlichen Stellung und sonstiger amtlicher Mittel zum Widerstand gegen sie aufzurufen, ist
ein offenkundiger Verstoß gegen die Neutralitätspflichten staatlicher Vertreter.
Martin Kallweitt erklärte hierzu: „Herr Orthen behauptet von sich, die Demokratie verteidigen zu
wollen, verstößt aber selbst gegen ihre Grundprinzipien. Amtsträger haben sich parteipolitisch
neutral zu verhalten und nicht zum „Widerstand“ gegen eine Oppositionspartei aufzurufen. Mit Kritik
muss natürlich auch die AfD leben und umgehen: Aber unsere Bürgerpartei in eine geistliche Linie
mit der nationalsozialistischen Gewalt- und Terrorherrschaft zu stellen, ist infam. Wir lassen uns
derartige Grenzüberschreitungen nicht bieten und gehen deshalb nach eingehender Prüfung nun
rechtlich dagegen vor.“
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