Neutralitätsgebot verletzt – AfD gewinnt Rechtsstreit gegen Stadt Gudensberg***
Geklagt hat die AfD Schwalm-Eder gegen die Stadt Gudensberg bzw. deren Bürgermeisterin, Sina Massow, die in einer Video-Botschaft zur Teilnahme an einer Demonstration aufgerufen und damit in rechtswidriger Weise versucht hatte, den politischen Willensbildungsprozess und Diskurs durch diskreditierende Äußerungen zum Nachteil der AfD zu beeinflussen.
Die Sprecherin des AfD Kreisverbandes Schwalm-Eder, Renate Glaser, zititert aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel, dass die Bürgermeisterin, Frau Massow, die in der streitgegenständlichen Videobotschaft explizit als Repräsentantin der Stadt Gudensberg aufgetreten sei, gegen das Amtsträgern auferlegte Neutralitätsgebot verstoße. Die von Frau Massow getätigte Äußerung sei, da sie in ihrer amtlichen Eigenschaft als Bürgermeisterin erfolgt sei, eine hoheitliche Äußerung unter Inanspruchnahme von Amtsautorität. Und „dazu geeignet, das Recht der AfD auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb negativ zu beeinflussen“.
Selbstverständlich, so Renate Glaser weiter, spreche niemand gesetzgebenden oder verwaltenden Körperschaften das Recht ab, am öffentlichen Diskurs teilzunehmen. Dies sei nicht nur verfassungsrechtlich garantiert, sondern auch notwendig, um Demokratie im Gemeinwesen lebendig zu erhalten. Es verletze jedoch auch nach Ansicht des Verwaltungsgerichts das Recht politischer Parteien, gleichberechtigt am Prozess demokratischer Meinungs- und Willensbildung teilzunehmen, „wenn Staatsorgane parteiergreifend zu Gunsten oder zu Lasten einer Partei Stellung beziehen“. Und genau DAGEGEN hat sich die AfD im Schwalm-Eder-Kreis erfolgreich gewehrt….
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